ARTUS Unicon AG
Kägenstrasse 17
4153 Reinach BL
Anfahrt via Autobahn
A2 Richtung Basel, bei Verzweigung Hagnau, Richtung Delémont auf die H18 abbiegen. Ausfahrt Reinach Süd benützen - rechts halten. Beim 1. Kreisel links abbiegen, Kundenparkplätze vorhanden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus Nr. 62, bis Station TechCenter Kägen (direkt ab Bahnhof SBB Dornach-Arlesheim) oder Tram Nr. 11, bis Reinach-Süd (direkt ab Bahnhof SBB, Basel)
Generelle Öffnungszeiten Spezielle Öffnungszeiten 2023
Montag bis Freitag Montag, 27. Februar / Mittwoch, 1. März
08:00 Uhr - 12:00 Uhr Nachmittag geschlossen
13:30 Uhr - 17:00 Uhr ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Montag, 2. Januar / Freitag, 7. April / Montag, 10. April / Freitag, 28. April /
Montag, 1. Mai / Donnerstag, 18. Mai / Montag, 29. Mai /
Dienstag, 1. August / Montag, 25. Dezember / Dienstag, 26. Dezember
ganzer Tag geschlossen
Hinweis zur Entschädigung
Der Versicherungsnehmer bzw. Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsbroker vom Versicherer entschädigt wird. Der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer verzichtet gegenüber dem Broker auf die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs gemäss Artikel 400 OR. Der Versicherungsbroker gibt dem Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer bekannt, dass er vom Versicherer eine Courtage bzw. Entschädigung erhalten wird.
ARTUS Unicon AG
Postgasse 9
4450 Sissach
Anfahrt via Autobahn
A2 Richtung Gotthard/Luzern/Bern/Arisdorf. Ausfahrt Sissach benützen - rechts halten. Beim 1. Kreisel rechts abbiegen und beim darauffolgenden Kreisel die zweite Ausfahrt nehmen. Der Hauptstrasse folgen und beim Bahnhof links auf die Postgasse abbiegen. Kundenparkplatz vorhanden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Zug bis Sissach Bahnhof oder Bus Nr. 106
Generelle Öffnungszeiten Spezielle Öffnungszeiten 2023
Montag bis Freitag Montag, 27. Februar / Mittwoch, 1. März
08:00 Uhr - 12:00 Uhr Nachmittag geschlossen
13:30 Uhr - 17:00 Uhr ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Montag, 2. Januar / Freitag, 7. April / Montag, 10. April / Freitag, 28. April /
Montag, 1. Mai / Donnerstag, 18. Mai / Montag, 29. Mai /
Dienstag, 1. August / Montag, 25. Dezember / Dienstag, 26. Dezember
ganzer Tag geschlossen
Hinweis zur Entschädigung
Der Versicherungsnehmer bzw. Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsbroker vom Versicherer entschädigt wird. Der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer verzichtet gegenüber dem Broker auf die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs gemäss Artikel 400 OR. Der Versicherungsbroker gibt dem Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer bekannt, dass er vom Versicherer eine Courtage bzw. Entschädigung erhalten wird.