Je nach Grösse und den individuellen Wünschen des Klienten bietet ARTUS Unicon drei verschiedene Vertragsmodelle an.

Individuelle Lösungen

Brokermandat

Das klassische Brokermandat ist mit Abstand das am häufigsten gewählte Vertragsmodell. Der Kunde erteilt ein Mandat für die Betreuung des Versicherungsportefeuilles und profitiert damit von sämtlichen Dienstleistungen von ARTUS Unicon. Die Finanzierung erfolgt bei diesem Modell durch Courtagen, welche die Versicherungsgesellschaften nach praktisch einheitlichen Grundsätzen ausrichten. Dieser Umstand ermöglicht eine völlig unabhängige und neutrale Beratung fern von jeglichem Verkaufsdruck.

Honorarvollmacht

Erfahrungsgemäss kann das Brokergeschäft für kleine Unternehmen nicht alleine durch Courtagen finanziert werden. Die Honorarvollmacht eignet sich daher vor allem für Kleinunternehmen und Start-Up‘s. Bei diesem Modell werden dem Kunden die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt, wobei pro 10'000 Franken courtageberechtigtes Prämienvolumen jeweils drei Stunden pro Mandatsjahr in Abzug gebracht werden (Gratisstunden).

Consulting

An fachlich kompetenter Versicherungsberatung sind zunehmend auch Unternehmungen interessiert, die aufgrund verschiedener Überlegungen keine Fachkompetenz auslagern, sondern nur für Einzelfälle auf die externe Beratung eines Brokers zurückgreifen wollen. Consultingmandate sind klar definierte Aufträge gegen Honorar. Führt diese Beratung zur Vermittlung eines Versicherungsgeschäftes, werden allfällige Entschädigungen an das Honorar selbstredend angerechnet.

Über ARTUS Unicon AG

  

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