Unfall / Krankheit

Wenn sich ein Unfall ereignet oder eine Krankheit zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss die entsprechende Versicherungsgesellschaft so rasch als möglich informiert werden.

Auch bereits bei kleineren Beschwerden ist es sinnvoll, eine Schadenmeldung auszufüllen. Allfällige Nachrechnungen, Rückfälle oder Ähnliches können so auch im Nachhinein einem Ereignis zugeteilt und so effizient bearbeitet werden.

Nachfolgend finden Sie die Links zu den Formularen verschiedener Gesellschaften. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Spezialisten von ARTUS Unicon via Telefon (061 716 90 90) oder per Mail (personenschaden.unicon@artus-gruppe.com) gerne jederzeit zur Verfügung:

Falls der ausgewählte Link nicht funktioniert oder Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Telefon: 061 716 90 90 / Mail: personenschaden.unicon@artus-gruppe.com

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